Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist wie fast kein anderes Rechtsgebiet stetigen Änderungen unterworfen. Wir behalten für Sie den Überblick!

lm Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich sowohl die rechtlichen lnteressen von Gesundheitseinrichtungen als Arbeitgeber sowie auch von Heilberuflern als Arbeitnehmer. Besondere Kompetenzen und Wissen haben wir in der Betreuung und Beratung von medizinischem Fachpersonal, Pflegekräften, Ärzten sowie Chefärzten.

Wir begleiten Sie vom Vorstellungsgespräch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses!

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch stellen sich bereits die ersten Fragen zu den Konditionen des Arbeitsvertrages. Der Arbeitsvertrag ist die Visitenkarte eines jeden Unternehmens, nicht nur im Gesundheitswesen.

Soll eine feste oder variable Vergütung, eine Zielvereinbarung, Umsatzbeteiligung u.ä. vereinbart werden? Wie ist die Arbeitszeit zu regeln? Gerade Honorärzte finden sich in dem Kontext aus weisungsgebundenen Arbeitsverhältnissen jahrelang geschätzter Flexibilität nicht wieder. Wir zeigen lhnen, wie Sie beides vereinbaren können! Gerne erstellen wir für Sie den passenden Arbeitsvertrag bzw. für lhr Unternehmen Muster zur weiteren Verwendung!

Zusammenarbeit Betriebsrat/Mitarbeitervertretung/Personalrat

Unabhängig ob Betriebsrat, Mitarbeitervertretung oder Personalrat – aufgrund unserer praktischen Erfahrung im Personalbereich des Krankenhauses kennen wir die üblichen sowie die gesetzlich normierten Kommunikationen mit Ihrer lnteressenvertretung. Wir begleiten Sie durch Projekte, wir beraten Sie bei Konflikten (außergerichtlich sowie gerichtlich) und suchen möglichst ohne viel Aufmerksamkeit zu erregen gemeinsam mit lhnen verschiedene Ansatzpunkte, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu gefährden.

Praxisverkauf

lst geplant eine Praxis zu erwerben, muss auch das gesamte vorhandene Praxispersonal übernommen werden. lm Rahmen der ersten Besprechungen sollte sich der neue Praxisinhaber alle Arbeitsverträge der Praxis vorzeigen lassen. Ebenso sollten wichtige medizinrechtliche Fragen vorab geklärt werden. Wir können beides!

Praxis übernehmen oder neu gründen – das erfordert rechtliche Expertise.
Unsere jahrelange Erfahrung mit Praxisübernahmen und Praxisneugründungen ermöglicht es uns, Sie zielgerichtet auf Verhandlungen vorzubereiten. Unser Ziel ist es, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen und dabei innerhalb kürzester Zeit rechtlich durchdachte Lösung zu erarbeiten.

Weitere rechtliche Leistungen

Darüber hinaus gehören selbstverständlich folgende Bereiche zu unserem Fachbereich:

  • Prüfen von Arbeitsverträgen oder einzelnen Klauseln
  • Gestaltung und Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Mitwirkung bei Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsübergang (S 613 a BGB)
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse
  • Elternzeit
  • Gestaltung und Prüfung von Abfindungsvereinbarungen
  • Mobbing/ Haftung des Arbeitgebers
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • lnhouse-Seminare diverser Themen